Wurzelspitzenoperationen
Bildet ein Zahn eine Entzündung des Nervengewebes aus, ist häufig eine Wurzelbehandlung des Zahnes notwendig. Diese wird durch Ihren Zahnarzt durchgeführt. In den meisten Fällen gehen die klinischen Beschwerden und die radiologischen Entzündungszeichen nach erfolgreicher Wurzelbehandlung zurück.
Kommt es nicht zu einem Beschwerderückgang, so ist dies meistens in der Anatomie der Zahnwurzel im Bereich der Wurzelspitze begründet; denn hier teilt sich der Wurzelkanal des Zahnes wie ein Flussdelta auf – die Seitenarme sind zu klein, um mit einer Wurzelbehandlung abgefüllt zu werden, aber groß genug, dass Bakterien dort weiter überleben und eine Entzündung ausbilden können.
Im Röntgenbild äußert sich eine chronische Entzündung in Form eines dunklen Halbmondes um die Wurzelspitze. Es kommt dadurch zustande, dass durch den Entzündungsprozess Knochen aufgelöst wurden, sodass in diesem Bereich Röntgenstrahlen das Gewebe besser durchdringen und folglich den Röntgenfilm stärker schwärzen können.
Sofern der Zahnhalteapparat des Zahnes noch suffizient ist, ist in diesen Fällen eine Abtrennung der Wurzelspitze samt Seitenkanälen sinnvoll – eine sogenannte Wurzelspitzenresektion. Obwohl diese Operation in der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgreich ist, stellt sie den letzten Rettungsversuch des Zahnes dar. Die Zahnentfernung im weiteren Verlauf kann nicht immer verhindert werden.
Wie wird eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt?
Der Eingriff der Wurzelspitzenresektion erfolgt üblicherweise in Lokalanästhesie. Hierzu muss das Zahnfleisch vorsichtig abgelöst und durch den Knochen ein direkter Zugang zur Zahnwurzel geschaffen werden. Die Zahnwurzelspitze wird abgetrennt und entfernt. Der Wurzelkanal wird erneut versiegelt. Dieses Vorgehen wird in enger Absprache mit Ihrem Zahnarzt durchgeführt. In einigen Fällen sollte die Wurzelfüllung erneuert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit des Eingriffs zu erhöhen.
Sehr gerne unterstützen wir Sie jederzeit chirurgisch und stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.