Zahnverletzungen

Ausgeschlagene Zähne sollten so schnell wie möglich von einem Spezialisten wieder eingesetzt werden.

Versorgung von Zahnverletzungen

Insbesondere durch Unfälle beim Sport oder in der Freizeit kann es zu einer Lockerung oder einem Ausschlagen von Zähnen kommen. Sie sollten dann unverzüglich einen Spezialisten aufsuchen.

Abgebrochene Zähne können nur in Ausnahmefällen wieder „angeklebt“ werden. In den meisten Fällen müssen die Zähne durch den Zahnarzt wieder aufgebaut oder zum Teil sogar entfernt und ersetzt werden. Das bedeutet, dass nur Zähne, die „am Stück“ ausgeschlagen sind, wieder eingesetzt werden können.

Ausgeschlagene Zähne sollten in Flüssigkeit aufgehoben werden. Dazu gibt es spezielle Zahnrettungsboxen, die z.T. in einigen Einrichtungen vorhanden sind (Schulen, Schwimmbäder, etc.). Alternativ kann man Zähne in isotoner Lösung (z.B. 0,9%ige Kochsalzlösung) oder in Milch aufbewahren. Die Mundhöhle ist kein geeigneter Aufbewahrungsort. Überlassen Sie die Reinigung ausgeschlagener Zähne dem Spezialisten, denn durch eine unsachgemäße Handhabung können sich die Einheilchancen ausgeschlagener Zähne deutlich verschlechtern.

Ausgeschlagene Zähne sollten so schnell wie möglich wieder eingesetzt werden. Das Zeitfenster sollte 6 Stunden nicht überschreiten, denn je länger der Zahn außerhalb des Mundes ist, umso schlechter werden die Chancen, dass der Zahn überlebt.

Vor dem Wiedereinsetzen der Zähne sollte eine klinische und radiologische Untersuchung stattfinden, um das Ausmaß der Verletzung festzustellen und mögliche Knochenbrüche zu erkennen.

In der Regel wird der Zahn/ werden die Zähne und mögliche Weichteilverletzungen in Lokalanästhesie versorgt. Teilweise können diese Versorgungen auch im Dämmerschlaf erfolgen.

Nach Einstellung in die richtige Position müssen die betroffenen Zähne durch eine Schiene ruhig gestellt werden. Diese Schiene wird in der Regel für 10 bis 14 Tage belassen. In den meisten Fällen müssen ausgeschlagene Zähne im Verlauf wurzelbehandelt werden.

Es sollten regelmäßige Kontrollen der Zähne über den Verlauf eines Jahres nach dem Unfall erfolgen.

Gerne beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Wiederherstellung der Kaufunktion nach Zahnverlust.