Hautveränderungen im Gesicht sind häufig zu beobachten. Hier kann es sich um zahlreiche gutartige aber auch bösartige Entitäten handeln. Zu den gutartigen Veränderungen zählen beispielsweise unauffällige Pigmentmale (Naevuszellnaevi), Altersflecke (Lentigines selines), bindegewebige Veränderungen (Fibrome), Talgzysten (Atherome) Blutschwämmchen (Hämangiome), Fettgewebsgeschwülste (Lipome). Bei bösartige Veränderungen kann es sich um den „weißen Hautkrebs“ (Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom) oder „schwarzer Hautkrebs“ (Malignes Melanom) sowie Hautkrebsvorstufen handeln.
Sowohl bei gutartigen Veränderungen wie ästhetisch störende oder verdächtige Hautveränderungen, sich mehrfach entzündende Talgzysten, größenprogedienten Lipomen etc. als auch bei bösartigen Veränderungen ist die Therapie der Wahl in der Regel die vollständige Entfernung und Einsendung zur histopathologischen Untersuchung.
Insbesondere im Gesichtsbereich sollten solche Operationen von erfahrenen Chirurgen in diesem Bereich durchgeführt werden. Sowohl bei der Entfernung (Exzision) als auch bei der Defektdeckung müssen ästhetische Zonen sowie der Verlauf sogenannter Spaltlinien im Gesicht berücksichtigt werden um ein ästhetisch ansprechendes und zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.
Gerne stehen wir Ihnen zu einem Beratungsgespräch und einer klinischen Untersuchung zur Verfügung.